Grundsätzlich sind für Kinder und Erwachsene die Therapieverfahren gleich:
– herausnehmbare Spangen z.B. Einzelspangen, Bionator, Funktionsregler
– feste Spangen, z.B. Brackets in verschiedenen Ausführungen aus Metall oder Keramik, selbstligierende Brackets (z.B. Damon)
– durchsichtige Schienen, Invisalign ähnliche Schienen
– ganzheitlicher Ansatz in der Behandlung, d.h. die Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehung
von körperlichen Funktionen und Strukturen
Welches Therapieverfahren eingesetzt werden kann, muss individuell und in Absprache zwischen Patient und Kieferorthopädin entschieden werden. Voraussetzung dazu sind eine gründliche klinische Untersuchung sowie Auswertung aller diagnostischen Unterlagen. (Gipsmodell, Röntgen, diagnostische Fotos, Kiefergelenkuntersuchung, Anamnese von Fehlfunktionen)
Telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins unter 0331 7409900
Welche Kosten werden von meiner Versicherung übernommen?
Beratung
Die Kosten für eine kieferorthopädische Beratung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe übernommen.
Behandlung
Die Kosten für eine Behandlung hängen vom Therapieverfahren und der Art Ihrer Versicherung ab. Darüber können Sie sich in einem Beratungsgespräch in der Praxis informieren.
Kiefergelenkuntersuchung
Für gesetzlich Versicherte wird die Gelenkuntersuchung nicht bezahlt. Für privat Versicherte und beihilfeberechtigte Patienten werden die Kosten in der Regel übernommen.
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